Eine Farbänderung der Zähne kann mit Hilfe von Facetten oder Kronen erzielt werden. Diese Veränderung ist langfristig und wird bei schwereren Zahnverfärbungen oder im Falle von erfolgloser chemischer Aufhellung empfohlen.
Chemische Zahnaufhellung wird mit Präparaten, die unterschiedliche Peroxydonzentrationen enthalten, durchgeführt. Es gibt zwei Aufhellungsverfahren: sogenanntes 'in office bleaching' bzw. ein in der Zahnarztpraxis durchgeführtes Aufhellungsverfahren, und das 'walking bleaching', womit häusliche Zahnaufhellung bezeichnet wird.
Vor dem Verfahren ist es nötig die Zähne (besonders die plombierten) detailliert zu untersuchen. Abgenutzte Füllungen müssen ersetzt werden. Wenn die nicht gut abdichten, können schmerzverursachende Bleichmittelablagerungen in den Zahnspalten entstehen. Ebenso müssen Zahnstein und Plaque entfernt und die Zähne poliert werden.
In der Zahnarztpraxis werden der zu versorgende Zahn und das umliegende Zahnfleisch vor Beginn des Aufhellungsverfahrens geschützt. Der Aufhellungsprozess dauert eine Stunde, wobei die Reaktionszeit durch Bleichmittelerwärmung verkürzt werden kann. Das Aufhellungsmittel wird dann ausgespült und die Sitzung ist beendet. Falls die Zielfarbe nicht erreicht ist, wird der Prozess wiederholt. Weil das Aufhellungsmittel eine hohe Peroxydkonzentration enthält, sind Komplikationen nicht auszuschließen. Diese zeigen sich meist in Form von schmerzempfindlichen Zähnen oder Zahnfleischverletzungen. Das Zahnfleisch heilt mit der Zeit, die Schmerzempfindlichkeit wird jedoch mit Hilfe von geeigneten Zahnpasten und Anstrichen behandelt. Eine schwerwiegendere Komplikation ist der Knochenschaden aufgrund der hohen Peroxydkonzentration. Knochen und Zahn können zusammenwachsen, dessen Folge Zahnresorption sein kann.
Die häusliche Zahnaufhellung erfordert zwei Zahnarztbesuche. Die Zähne werden erst abgedruckt. Der Zahntechniker fertigt dann aufgrund des Models eine entsprechende Schiene an. Diese Schiene wird vom Patienten mit Aufhellungsgel gefüllt und um einer bestimmten Tageszeit getragen. Die Behandlungszeit hängt von der Peroxydkonzentration im Bleichmittel und dem gewünschten Farbton ab, ist aber normalerweise nicht länger als 8 Tage. Komplikationen sind seltener als bei dem Zahnarztpraxis ausgeführten Aufhellungsverfahren.
Während und nach der Zahnaufhellung muss der Patient Zahnpasta für sensible Zähne verwenden. Es ist ebenso erforderlich keinen Kaffee, Rotwein oder ähnliche, stark gefärbte Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.
Nach der Zahnaufhellung müssen die im sichtbaren Teil des Gebisses eingesetzten Zahnfüllungen wegen farblicher Unstimmigkeit gewechselt werden. Das Bleichen bzw. Aufhellen der Zähne ist ein reversibler Prozess. Die Zähne verfärben sich mit der Zeit wieder und werden dunkler. Dann muss das Verfahren wiederholt werden, jedoch im kleineren Ausmaß.
Porzellanfacetten eignen sich zur ästhetischen und Teilweise funktionalen Korrektion der vorderen Flächen sichtbarer Zähne. Der Zahn wird dabei minimal abgeschliffen und der abgeschliffene Zahnschmelz durch eine Porzellanfacette ersetzt. Diese wird auf den Zahn geklebt. Geschleift wird nur die vordere Zahnfläche, die restlichen bleiben also unversehrt. Porzellanfacetten sind bezüglich der Ästhetik und des minimalen Zahnabbaus die beste Lösung. So können wir eine dauerhafte Form-, Neigungs-, Rotations- und Farbveränderung der lebenden Zähne erzielen. Sie sind auch im Falle von starker Plombierung sehr geeignet.
Bei nicht lebenden Zähnen werden Zahnkronen angewandt.
Normalerweise werden Zahnschmucksteine aus Kristallglas angefertigt, es können aber auch Edel- oder Halbedelsteine verwendet werden.
Der Zahn wird erst gut gereinigt und poliert, wonach der Stein verfahrensgemäß angeklebt wird.